Die SuS - Schnuppermitgliedschaft | ||||
* Vergünstigte Beiträge in den ersten beiden Jahren * Kündigung zum 30.09. eines Jahres möglich * Einzug des Beitrags zum 01. April eines Jahres
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Gruppe | Gruppenbeschreibung | im 1. Jahr | im 2. Jahr | im 3. Jahr |
SA | Schnuppermitglieder über 18 Jahre | 175,00 | 260,00 | 350,00 |
SB | Ehepartner zu SA | 115,00 | 170,00 | 230,00 |
Gruppe | Gruppenbeschreibung | Jahresbeitrag |
A | Aktive Mitglieder über 18 Jahre | 350,00 |
B | Ehepartner zu A | 230,00 |
C | Auszubildende über 18 Jahre (1) | 185,00 |
D | Auszubildende unter 18 Jahren, Schüler (2), Studenten (2) | 110,00 |
G | Kinder bis 10 Jahre | 65,00 |
F | Familienhöchstbeitrag für Familien mit Kindern in Ausbildung | 700,00 |
E | Passive Mitglieder ohne Spielberechtigung | 50,00 |
I | Aktive Zweitmitglieder über 18 Jahre (3) | 150,00 |
(1) Das Ausbildungsverhältnis ist jährlich bis zum 15. Februar durch entsprechenden Nachweis gegenüber dem TC SuS zu belegen, sonst erfolgt automatisch die Zuordnung zur Mitgliedsgruppe A.
(2) Bei Schülern und Studenten ab 18 Jahre ist jährlich bis zum 15. Februar ein entsprechender Nachweis gegenüber dem TC SuS zu belegen, sonst erfolgt automatisch die Zuordnung zur Mitgliedsgruppe A.
(3) Voraussetzung ist eine bereits bestehende aktive Mitgliedschaft in einem anderen Tennisverein. Eine Mitgliedsbescheinigung ist dem TC SuS bis zum 15. Februar vorzulegen, sonst erfolgt automatisch die Zuordnung zur Mitgliedsgruppe A.
Die Beitragsordnung wurde am 18.02.2011 auf der Hauptversammlung beschlossen und ist gültig ab 18.02.2011. Alle früheren Beitragsordnungen werden zum vorgenannten Termin durch diese Beitragsordnung rechtsgültig ersetzt.
Die Beiträge werden fällig zum 01.01. einen jeden Jahres und werden in zwei Raten jeweils zum
15. Februar und 01. April per Bankeinzug automatisch vom Konto abgebucht.